Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 7c Sicherheitsgenehmigung
Stand: 16.06.2020
Ohne Sicherheitsgenehmigung dürfen Betreiber der Schienenwege keine Eisenbahninfrastruktur im übergeordneten Netz betreiben.
Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994Stand: 16.06.2020
Ohne Sicherheitsgenehmigung dürfen Betreiber der Schienenwege keine Eisenbahninfrastruktur im übergeordneten Netz betreiben.